Notar
Was ist ein Notar, welche Aufgaben hat ein Notar
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der insbesondere Rechtsgeschäfte
beurkundet(z.B. Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen, Testamente, Erbverträge usw.)
und andere hoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorglichen oder freiwilligen
Gerichtsbarkeit wahrnimmt.
Der Notar repräsentiert das Land, in dem er seinen Amtsitz hat, und übt sein Amt als
unparteiischer Betreuer aller Beteiligten aus, das heißt z.B. im Falle eines
Grundstückskaufvertrag berät er sowohl den Käufer als auch den Verkäufer.
Vor Beurkundung eines Vertrages/einer notariellen Erklärung erforscht er den wirklichen Willen
der Beteiligten und erstellt zunächst einen Entwurf zur beidseitigen Ansicht.
Das ist einer der wesentlichsten Unterschiede zum Rechtsanwalt der vorwiegend seine Aufgaben auf
dem Gebiet der streitigen Gerichtsbarkeit als Interessentenvertreter einer, nämlich seiner Partei, wahrnimmt.
Nach außen wird die öffentliche und unparteiische Funktion des Notars unter anderem durch sein
Dienstsiegel
mit dem "Hessenlöwe" dokumentiert, mit dem er die von ihm ausgefertigten Urkunden kennzeichnet.
Daneben sind die Aufgaben eines Notars:
- Beurkundung von Rechtsgeschäften des Grundstücks-, Familien-, Gesellschafts- und Erbrechts
- Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften
- Durchführung freiwilliger Versteigerungen
- Vermittlung bei Nachlassauseinandersetzungen
- Verwahren von Wertpapieren und Wertgegenständen
Welche Gebühren fallen für einen Notar an?
Ein Notar erhebt Gebühren für seine Tätigkeiten. Die Notarkosten werden auf Grundlage des Gerichts- und Notarkostengesetzes berechnet. Das Gebührensystem des Gesetzes gewährleistet, dass jeder Bürger – unabhängig von seiner finanziellen Lage – notarielle Dienste beanspruchen kann. Abweichende Kostenvereinbarungen sind grundsätzlich verboten und unwirksam.