Robert Ingenbleek, Rechtsanwalt & Notar
Telefon: 0 64 51 - 72 78 0

Kompetente Rechtsberatung
und notarielle Dienstleistungen

Ihre Rechte sind meine Priorität.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht sowie als Notar
stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite.


Strafrecht


Der Verdacht einer Straftat kann für Beschuldigte eine ernste Situation bedeuten, in der Verurteilung und Strafe drohen. Bereits der Verdacht auf bestimmte Delikte kann existenzgefährdend sein. In solchen Fällen ist die Unterstützung eines erfahrenen und kompetenten Fachanwalts für Strafrecht unverzichtbar.


Voraussetzungen für den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“

Um den rechtlich geschützten Titel "Fachanwalt für Strafrecht" führen zu dürfen, muss ein Anwalt mindestens drei Jahre ununterbrochen als zugelassener Rechtsanwalt tätig gewesen sein. Darüber hinaus ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen bei der Rechtsanwaltskammer erforderlich.


Was macht ein Fachanwalt für Strafrecht

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist ein besonders qualifizierter Rechtsanwalt, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat. Dank seiner fundierten Fachkenntnisse und praktischen Erfahrung wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer das Recht verliehen, diesen Titel zu tragen.


Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

Verteidigung von Beschuldigten:
Der Strafrechtsanwalt verteidigt Personen, die einer Straftat beschuldigt werden. Er überprüft die Beweislage, erstellt eine Verteidigungsstrategie und vertritt seinen Mandanten vor Gericht, um ein möglichst günstiges Urteil zu erreichen.

Beratung und Prävention:
Er berät seine Mandanten schon im Vorfeld eines Strafverfahrens, um präventiv vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen, z.B. bei möglichen Straftaten im geschäftlichen oder privaten Bereich.

Verfahren begleiten:
Der Anwalt begleitet seine Mandanten während des gesamten Strafverfahrens, von der ersten Anhörung über Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und eventuell der Revision.

Strafbefehl und Einspruch:
Er prüft Strafbefehle und kann im Falle eines ungerechten Urteils Einspruch einlegen oder eine Strafmilderung anstreben.

Vertretung von Opfern:
Ein Strafanwalt kann auch Opfer von Straftaten vertreten, etwa in Fällen von Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug, und dafür sorgen, dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden und das Opfer Entschädigung oder Schadensersatz erhält.

Spezialisierung in Bereichen des Strafrechts:
Ein Strafanwalt kann auf spezifische Bereiche des Strafrechts spezialisiert sein, z.B. auf Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Drogenstrafrecht, oder Steuerstrafrecht.

Verhandlungen und Vergleiche:
In einigen Fällen strebt der Anwalt einen Vergleich oder eine außergerichtliche Einigung an, um die Strafe zu reduzieren oder eine Entschädigung zu erreichen.


Insgesamt sorgt ein Anwalt für Strafrecht dafür, dass die Rechte seiner Mandanten im Strafverfahren gewahrt bleiben und setzt sich für eine gerechte und faire Behandlung vor Gericht ein.



Geschäftszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr

Freitag:
08:00 - 13:00 Uhr

- oder Termine nach Vereinbarung -


Impressum Datenschutz

© 2025 Kanzlei Robert Ingenbleek. Alle Rechte vorbehalten